![]() |
![]() |
![]() |
Zwölf von fünfzehn Ländern der Europäischen Union sind zu Beginn des Jahres 2001 im Euroland vereinigt. Es ist möglich, dass in den nächsten Jahren auch die heute nicht beteiligten drei Länder hinzukommen werden. Außerdem wird im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends die Europäische Union in mehreren Etappen erweitert. In der ersten Runde erfolgt die Aufnahme der Beitrittskandidaten in die Europäische Union. Später wird auch die Konvergenzprüfung zur Währungsunion stattfinden. Die EU- Beitrittskandidaten müssen sich nämlich nach dem Eintritt in die Europäische Union für ihre Teilnahme am Euro durch die Erfüllung der Konvergenzkriterien qualifizieren. Dazu einige weitere Informationen:
Die drei Nachzügler. Dänemark und Großbritannien haben sich ausbedungen, selbst entscheiden zu dürfen, ob und ab wann sie der Euro-Zone beitreten. Sie haben sich 1997 dafür entschieden, nicht gleich von Anfang an der Währungsunion anzugehören. Schweden hat 1999 bei der Konvergenzprüfung das Wechselkurskriterium nicht erfüllt. Schweden hatte allerdings zuvor erklärt, den Euro 1999 noch nicht einzuführen.
In Dänemark hatte eine Volksabstimmung über den Maastrichter Vertrag die Regierung gezwungen, eine Ausnahmeregelung auszuhandeln, die es dem Land erlaubt, erst später an der Währungsunion teilzunehmen, obwohl es alle Bedingungen dafür 1997 erfüllt hatte. Bei einer erneuten Volksabstimmung im Herbst 2000 hat eine knappe Mehrheit 53:47 Prozent gegen die Einführung des Euro votiert.
In Großbritannien entscheidet die Regierung, ob und wann der Inselstaat der Euro- Zone beitritt, muss den Aufnahmeantrag aber einem Volksentscheid stellen.
Für Schweden gibt es keine Ausnahmeregelung oder "Opting-out-Klausel". Es ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, der Währungsunion beizutreten, wenn die Konvergenzkriterien erfüllt sind.
Der neue Wechselkursmechanismus (EWS II). Für das Verhältnis des Euro zu
Währungen von EU-Staaten, die der Währungsunion noch nicht angehören, wurde ein
Wechselkursmechanismus eingerichtet, der in großen Teilen dem früheren Europäischen
Währungssystem (EWS) entspricht: Leitwährung ist der Euro.
Für die Wechselkurse anderer EU-Währungen werden Leitkurse zum Euro festgesetzt, die bei
Bedarf geändert werden können. Die Tageskurse dürfen von diesen Leitkursen nur in einer
Standard-Bandbreite von plus oder minus 15 % abweichen. Erreichen
die Tageskurse diese Grenzen, müssen die jeweiligen nationalen Zentralbanken und die
Europäische Zentralbank eingreifen (intervenieren), um mit Käufen oder Verkäufen den Kurs der
gefährdeten Währung zu stützen. Die EZB ist von dieser Interventionspflicht aber befreit, wenn
dadurch ihre vorrangige Aufgabe, die Preisstabilität des Euro zu gewährleisten, gefährdet
würde. Änderungen der Leitkurse (als Auf- oder Abwertungen gegenüber dem Euro) können auch von
der EZB beantragt werden.
Im Vorfeld des Beitritts zur Währungsunion wird die Teilnahme am Wechselkursmechanismus EWS II
erwartet. Seit 1. 1. 1999 nahmen die Dänische Krone (mit einer
Wechselkurs-Bandbreite von + 2,25 %) und die Griechische Drachme mit
der Standardschwankungsbreite von + 15 % am EWS II teil. Das Pfund
Sterling und die Schwedische Krone sind noch nicht in das EWS II eingebunden.
Letzte Aktualisierung: 21.01.2001
Quelle: Europäisches Parlament, Information für Deutschland