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Abkürzungen:
BIP | Bruttoinlandsprodukt |
ECOFIN-Rat | Ministerrat der EU für Wirtschaft (Economy) und Finanzen |
ECU | European Currency Unit, Europäische Währungseinheit |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EGKS | Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
EP | Europäisches Parlament |
ESZB | Europäisches System der Zentralbanken |
EU | Europäische Union |
EURATOM | Europäische Atomgemeinschaft |
EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
EWU | Europäische Währungsunion |
EWS | Europäisches Währungssystem |
EZB | Europäische Zentralbank |
MS | Mitgliedstaat(en) |
WFA | Wirtschafts- und Finanzausschuss |
WWU | Wirtschafts- und Währungsunion |
Außenwert | Zum Seitenanfang |
Der Wert einer Währung im Verhältnis zu einer anderen. Bleibt bei festen
Wechselkursen unverändert, unterliegt aber bei flexiblen Kursen Schwankungen, die von
unterschiedlichen Ursachen beeinflusst werden können. Steigender Außenwert bedeutet
Aufwertung, sinkender Abwertung.
Bei Preisnotierung wird der Preis einer Einheit der Fremdwährung genannt
(z.B. 1 Dollar = 1,68 DM), bei
Mengennotierung die Menge an Fremdwährung, die man für eine Einheit der eigenen Währung
bekommt (z.B. 1 Euro = 1,16 Dollar).
Bargeld | Zum Seitenanfang |
Geld in Form von Banknoten und Münzen, das als gesetzliches Zahlungsmittel zur
Begleichung von Forderungen von jedermann im Währungsgebiet angenommen werden muss. Der
Annahmezwang ist für Banknoten unbegrenzt.
Euro-Bargeld wird am 1. Januar 2002 in
allen Ländern der Euro-Zone eingeführt. Das Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu
genehmigen, liegt allein bei der EZB, das Recht zur Prägung von Münzen haben die
Mitgliedstaaten, die jedoch den Umfang der Ausgabe der Münzen von der EZB genehmigen lassen
müssen.
Basiszinssatz | Zum Seitenanfang |
Der Basiszinssatz ersetzt ab 1. 1. 1999 in allen Rechtsinstrumenten, z.B. in Verträgen, den früheren Diskontsatz der Bundesbank. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar, 1. Mai und 1. September jedes Jahres (erstmals am 1. Mai 1999) an die Veränderungen des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) angepasst, sofern sich dieser um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat.
Big Bang | Zum Seitenanfang |
"Großer Knall", im Englischen Bezeichnung für den Urknall bei der Erschaffung der
Welt. In Bezug auf die Währungsunion die Einführung von Euro-Bargeld "auf einen Schlag", also
von heute auf morgen ohne längere Übergangsfristen, in denen Euro und nationale Währungen
nebeneinander gesetzliche Zahlungsmittel bleiben.
Den Teilnehmerstaaten an der EWU ist es nach dem europäischen Währungsrecht freigestellt,
neben dem Euro als Bargeld über einen längeren Zeitraum, der höchstens sechs Monate dauern
darf, die nationalen Währungseinheiten als gesetzliche Zahlungsmittel beizubehalten. Die EU-
Finanzminister haben sich darauf geeinigt, diesen Zeitraum auf maximal zwei Monate zu
verkürzen.
Die Regelung in Deutschland:
1. | Der Euro wird zum 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. die DM verliert diesen Status ("juristischer Big Bang"). |
2. | DM-Bargeld kann bis zum 28. Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiter verwandt werden. Damit wird der Umtausch von DM-Bargeld in Euro-Bargeld zeitlich entzerrt und ein fließender Übergang gewährleistet. |
Binnenmarkt | Zum Seitenanfang |
Wirtschaftsgebiet der 15 Mitgliedstaaten der EU, in dem die "vier Freiheiten" gelten: Freiheit des Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt ist wirtschaftlich gesehen ein Raum ohne Binnengrenzen.
Bruttoinlandsprodukt | Zum Seitenanfang |
Die Summe aller in einem Wirtschaftsgebiet (Staat) innerhalb eines Jahres von allen am Wirtschaftsleben Beteiligten erstellten Güter und Dienstleistungen, gemessen an ihren Marktpreisen.
Buchgeld | Zum Seitenanfang |
Geld, das auf Konten bei Kreditinstituten gutgeschrieben ist oder durch Kreditgewährung zur Verfügung steht und zur Auszahlung (Abheben vom Konto, Buchgeld wird dadurch zu Bargeld) oder zur bargeldlosen Zahlung von Konto zu Konto (durch Scheck, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag) verwendet werden kann.
Cent | Zum Seitenanfang |
Untereinheit vieler Währungen, vor allem im englischsprachigen Teil der Welt.
Abgeleitet vom lateinischen centum = hundert: der hundertste Teil einer Währungseinheit.
Auch der Euro wird in hundert Cent geteilt. Cent-Münzen werden im Wert von
1, 2, 5,
10, 20 und 50
Cent geprägt.
Deutsche Bundesbank | Zum Seitenanfang |
1957 gegründete unabhängige Zentralbank (Notenbank) der
Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Bundesbank war bis Ende 1998 allein zuständig für die deutsche Geldpolitik und damit
verantwortlich für die Erhaltung der Kaufkraft der D-Mark im Inland. Die im Bundesbankgesetz
geregelte Struktur der Bundesbank und ihre Aufgaben (u.a. Unabhängigkeit, Vorrang der
Preisstabilität) war Vorbild für das Statut des ESZB.
Seit Beginn der Währungsunion ist die Bundesbank Teil des ESZB. Die Verantwortung für die
Geldpolitik in der Euro-Zone ist damit auf das Eurosystem (EZB und Notenbanken der
Teilnehmerländer) übergegangen.
Devisen | Zum Seitenanfang |
Fremdwährung in der Form von Buchgeld. Fremdwährung in Form von Bargeld (Banknoten, Münzen) wird Sorten genannt.
Diskontsatz | Zum Seitenanfang |
Ein von der Deutschen Bundesbank bis zum Beginn der Währungsunion festgesetzter Leitzins, der Einfluss hatte auf alle anderen kurzfristigen Zinssätze (Geldmarktzinsen). Zum Diskontsatz konnten Geschäftsbanken Wechsel an die Bundesbank zum Zwecke der Geldbeschaffung verkaufen. Der Diskontsatz war eines der Mittel der Bundesbank im Rahmen ihrer Geldpolitik zur Steuerung der Geldmenge.
Euro | Zum Seitenanfang |
Name der einheitlichen Währung in den Ländern, die an der EWU teilnehmen. Der Euro ist in 100 Cent unterteilt.
Euro-Gruppe | Zum Seitenanfang |
Informelle Treffen der Finanzminister der zwölf an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU ohne Beschlussfähigkeit.
Euroland | Zum Seitenanfang |
Als Euroland wird inoffiziell das Gebiet der an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU bezeichnet. Der Begriff Euroland setzt sich im Sprachgebrauch durch.
Europäische Zentralbank (EZB) und Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) | Zum Seitenanfang |
Die EZB hat im Juni 1998 ihre Arbeit aufgenommen. Sie
hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB bildet zusammen mit den Notenbanken aller
15 EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die
EZB und die Notenbanken der 12 EU-Staaten, die den Euro eingeführt
haben, bezeichnen sich als "Euro-System".
Das ESZB, genauer gesagt das Euro-System, ist allein zuständig für die Geldpolitik der an der
Währungsunion teilnehmenden Länder. Das sechsköpfige Direktorium der EZB und die Präsidenten
der zwölf nationalen Zentralbanken der Euro-Länder bilden den EZB-Rat, das Beschlussgremium
für die Geldpolitik. Präsident und Vizepräsident der EZB und die Präsidenten der Zentralbanken
aller 15 EU-Staaten bilden den Erweiterten EZB-Rat.
Aufgaben und Struktur der EZB und des ESZB sind im Maastrichter Vertrag und einem diesem
Vertrag beigefügten Protokoll geregelt.
Europäisches Währungssystem (EWS) | Zum Seitenanfang |
Seit 1979 bestehendes und Ende
1998 aufgelöstes Wechselkurssystem zwischen Währungen der EU-
Mitgliedstaaten. Für die am EWS teilnehmenden Währungen wurden Leitkurse vereinbart, die bei
Bedarf geändert werden konnten. Die Tageskurse der Währungen untereinander konnten innerhalb
festgelegter Bandbreiten schwanken. Bei Ausschöpfung dieser Bandbreiten waren Interventionen
der Zentralbanken zur Stützung der Kurse vorschrieben. Als Bezugsgröße für die festen
Wechselkurse und als Recheneinheit in der EU wurde die ECU geschaffen, eine Korbwährung aus
Anteilen der Währungen von Staaten, die vor 1995 der EU angehörten.
Die ECU wurde am 1.1.1999 abgeschafft und im Verhältnis
1 : 1 in den Euro überführt.
Für das Verhältnis des Euro zu Währungen von EU-Staaten, die nicht an der EWU teilnehmen,
wurde ein neuer Wechselkursmechanismus geschaffen (auch EWS II genannt).
Finanzmärkte | Zum Seitenanfang |
Alle Märkte, auf denen Finanzmittel, d.h. Kredite und Beteiligungen angeboten und verkauft werden. Man unterscheidet zwischen dem kurzfristigen Geldmarkt und dem langfristigen Kapitalmarkt.
Finanzpolitik | Zum Seitenanfang |
Im wesentlichen die Haushaltspolitik einer Regierung, also alle Maßnahmen, die mit den Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand zusammenhängen.
Geldmenge | Zum Seitenanfang |
Die Gesamtsumme aller verfügbaren Geldbestände des Nichtbankensektors eines Währungsgebietes zu einer bestimmten Zeit. Man unterscheidet nach ihren Fristigkeiten verschiedene Geldmengen.
Geldpolitik | Zum Seitenanfang |
Alle Maßnahmen einer Zentralbank, die zum Ziel haben, Preisstabilität zu
gewährleisten, eine Volkswirtschaft angemessen mit Geld zu versorgen und den Geldumlauf zu
regeln.
Wichtigste Instrumente zur Steuerung der Geldmenge sind die Festlegung kurzfristiger Zinssätze
sowie Maßnahmen zur Vermehrung oder zur Verringerung des Geldumlaufs.
Gesetzliches Zahlungsmittel | Zum Seitenanfang |
Geld, das aufgrund gesetzlicher Bestimmung innerhalb eines Währungsgebietes jedermann annehmen muss, wenn damit finanzielle Verpflichtungen erfüllt werden sollen. Banknoten müssen als Zahlungsmittel unbegrenzt, Münzen nur in begrenzter Menge angenommen werden. Für Euro- und Cent-Münzen ist die Menge auf 50 Stück bei einer Einzelzahlung begrenzt.
Konvergenz | Zum Seitenanfang |
Als Konvergenz bezeichnet man die allmähliche Annäherung bestimmter
volkswirtschaftlicher Grunddaten und der entsprechenden Wirtschafts-, Finanz- und
Geldpolitiken der EU-Staaten in der Vorbereitungszeit der Währungsunion (erste und zweite
Stufe) und in der Währungsunion (dritte Stufe).
Konvergenzkriterien Im Maastrichter Vertrag festgelegte Bedingungen für die Teilnahme an der
Währungsunion; dabei wurden Referenzwerte für bestimmte ökonomische bzw. fiskalische Größen
festgesetzt: für die Inflationsrate, den Zinssatz für Staatsanleihen, die Entwicklung des
Wechselkurses der Währung, die Höhe des Haushaltsdefizits und des Bestands an öffentlichen
Schulden. Weiteres Konvergenzkriterium ist die sog. rechtliche Konvergenz. Die Mitgliedstaaten
müssen das nationale Recht, vor allem das Notenbankrecht, anpassen und dabei die
Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken herstellen und ihre Integration in das ESZB
ermöglichen.
Leitzins | Zum Seitenanfang |
Kurzfristiger Zinssatz, dessen Veränderung andere Zinssätze beeinflusst. Als
Leitzins bezeichnet man vor allem Zinssätze, die von einer Zentralbank im Rahmen ihrer
geldpolitischen Maßnahmen festgesetzt werden können. Zu nennen sind hier z.B. der noch von
früher bekannte Diskontsatz und Lombardsatz, die bis Beginn der Währungsunion noch von der
Bundesbank festgelegt wurden.
Die EZB setzt keinen Diskontsatz mehr fest. Als Leitzinsen legt sie die Zinssätze fest für
Geschäfte mit bestimmten Fristen, die Kreditinstitute zur Geldbeschaffung (Refinanzierung)
oder zur Geldanlage mit den Zentralbanken tätigen können.
Maastrichter Vertrag | Zum Seitenanfang |
Ein in Maastricht am 7. 2. 1992 unterzeichneter Vertrag der EG-Staaten zur Gründung der Europäischen Union und zur Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften, der am 1. 11. 1993 in Kraft getreten ist. Der Maastrichter Vertrag verpflichtete die Mitgliedstaaten der EU zu einer Konvergenzpolitik als Vorbereitung der Währungsunion sowie zur Vollendung der Währungsunion in drei Stufen bis spätestens 1. 1. 1999.
No-bailout | Zum Seitenanfang |
"Bail out" heißt im Englischen das Hinterlegen einer Kaution zur Freilassung eines Festgenommenen, im übertragenen Sinne aber auch das Heraushelfen aus einer Patsche. Als "No-bailout" wird eine Bestimmung des Maastrichter Vertrags bezeichnet, die festlegt, daß kein Mitgliedstaat und auch nicht die Gemeinschaft der Staaten für Schulden eines anderen Mitgliedstaates haftet oder aufkommen muß.
Pre-Ins | Zum Seitenanfang |
So werden die EU-Staaten bezeichnet, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
Stabilitäts- und Wachstumspakt | Zum Seitenanfang |
Eine im Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der EU förmlich gebilligte Verpflichtung zur Haushaltsdisziplin, wobei der EU eine Überwachungsfunktion (Frühwarnsystem) der Haushaltslage und -politik und eine Befugnis zur Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung der Haushaltsdisziplin zugestanden wird. Der Pakt konkretisiert und präzisiert entsprechende Bestimmungen des Maastrichter Vertrags.
TARGET | Zum Seitenanfang |
Ein grenzüberschreitendes Zahlungssystem im ESZB, das sowohl von der EZB und den Notenbanken als auch von den Kreditinstituten vor allem zur Abwicklung von Großbetragszahlungen genutzt wird (Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System).
Transaktionskosten | Zum Seitenanfang |
Kosten, die Privatleuten, Unternehmen oder Banken beim Umtausch einer Währung in eine andere entstehen. Zu den reinen Gebühren für den Umtausch kommen für Unternehmen weitere Kosten hinzu, z. B. zur Absicherung des Risikos von Verlusten bei Veränderungen des Wechselkurses in der Zeit zwischen Abschluss eines Vertrages und Lieferung.
Übergangszeit | Zum Seitenanfang |
Die Zeit zwischen dem 1. 1. 1999 (Beginn der Währungsunion) und dem 1. 1.2002 (Einführung des Euro als Bargeld).
Wirtschafts- und Finanzausschuß (WFA) | Zum Seitenanfang |
Mit Beginn der Währungsunion eingesetzter Ausschuss mit beratender Funktion. Er ersetzt den früheren Beratenden Währungsausschuss. Der WFA hat die Aufgabe, die Wirtschafts- und Finanzlage der EU-Staaten und der Gemeinschaft zu beobachten und darüber regelmäßig Bericht zu erstatten, den Rat und die Kommission in Wirtschafts- und Finanzfragen zu beraten und Stellungnahmen dazu abzugeben und mindestens einmal jährlich die Lage hinsichtlich des Kapitalverkehrs und der Freiheit des Zahlungsverkehrs zu überprüfen und darüber einen Bericht zu erstatten. Jeder EU-Staat sowie die Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder des Ausschusses.
Letzte Aktualisierung: 22.01.2001
Quelle: Europäisches Parlament, Information für Deutschland