![]() |
![]() |
![]() |
Steuerbescheide in Euro haben einen leider nur optischen Vorteil: Die zu zahlenden Euro-Beträge sind etwa halb so groß wie die D-Mark-Beträge, die Belastung aber bleibt gleich: dem Wert nach sind ja beide Beträge gleich.
Auf das Ausfüllen von Steuerformularen in Euro statt in DM müssen die meisten Bürgerinnen und Bürger allerdings warten, bis die Erklärungen für das Jahr 2002 fällig werden. Der öffentliche Sektor wird nämlich in der Übergangszeit von 1999 bis Ende 2001 noch nicht auf Euro umstellen, sondern erst zum 1. Januar 2002.
Das heißt: Einkommensteuererklärungen für Zeiträume bis 31. 12. 2001 sind in DM abzufassen, auch wenn sie erst danach eingereicht werden. Für Zeiträume ab 1. 1. 2002 ist dann der Euro zu verwenden. Für Unternehmen gelten etwas andere Regeln. Sie können Anmeldungen und Voranmeldungen für bestimmte Steuern bereits für Zeiträume ab 1. 1. 1999 wahlweise in DM oder Euro abgeben. Dies gilt sowohl für die Umsatz- und die Lohnsteuervoranmeldungen als auch für die Umsatzsteuerjahreserklärung. Für Körperschaftssteuern gilt dagegen das gleiche wie für die Einkommensteuer: Euro erst für Veranlagungszeiträume ab 1. 1. 2002, bis dahin in DM.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2001
Quelle: Europäisches Parlament, Information für Deutschland