Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder
Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses zugesagt
worden sind.
Diese vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis erbrachten Leistungen ersetzen nicht die
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ergänzen diese. Durch das neue
Fördermodell sind Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung und an eine
Pensionskasse förderfähig, soweit beim Arbeitnehmer eine individuelle Versteuerung mit
Beitragszahlung zur Sozialversicherung erfolgt
Vorsicht Falle
Einfach ignorieren