Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind besonders die neuen Möglichkeiten der
betrieblichen Altersvorsorge
interessant. Ab
2002 haben Sie einen Anspruch darauf, Teile Ihres
Lohnes in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln.
Auch für diese Art des Sparens bekommen Sie eine staatliche Förderung.
Gefördert werden dabei
Direktversicherungen,
Pensionskassen
sowie der neu eingeführte Pensionsfonds. Welcher Weg gewählt wird, entscheiden Sie zusammen
mit Ihrem Arbeitgeber.
Übrigens: Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung, die Sie durch Gehaltsumwandlung
erworben haben, bleiben auch bei einem Arbeitgeberwechsel voll erhalten.
Auch wer krankheitsbedingt weniger oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält
Unterstützung:
Bereits seit dem 1. Januar 2001 gilt das
neue Gesetz zur Rente wegen Erwerbsminderung.
Ausführliche Informationen dazu bietet das Bundesarbeitsministerium in der kostenlosen
Broschüre "Sicherheit mit System – Die neue Rente für vermindert Erwerbsfähige".