RENTEN - REFORM...


Was die neue Rente für Kindererziehende bedeutet


Mehr Kinder, mehr Zulage.

Kindererziehung ist nicht nur eine der wichtigsten, sondern auch eine der zeitintensivsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Das wurde bei der Rente bisher zu wenig berücksichtigt. Künftig werden daher besonders Familien mit Kindern gefördert. Durch Kinderzulagen bei der zusätzlichen Eigenvorsorge, die sich sehen lassen können. Bei der empfohlenen Ansparsumme von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind das ab 2008 pro Kind 360 DM. Das heißt:
Bei einer vierköpfigen Familie beträgt die Zulage pro Jahr bereits 1320 DM (2 x 300 DM für die Eltern + 2 x 360 DM für die Kinder).



Erwerbstätige Mütter werden gestärkt.

Wenn Sie wegen der Kindererziehung beruflich kürzer treten und Teilzeit arbeiten, berücksichtigt auch dies die neue Rente. Denn künftig werden nicht nur die ersten drei, sondern auch die folgenden sieben Lebensjahre des Kindes auf dem Rentenkonto besser bewertet.
Ist Ihr Kind über drei Jahre alt, und gehen Sie wieder arbeiten, werden Ihre Rentenbeiträge bei unterdurchschnittlichem Verdienst aufgewertet. Ihre Rente erhöht sich durch die kindbezogenen Leistungen insgesamt um bis zu 255 DM (in heutigen Werten). Für Frauen, die ein behindertes Kind erziehen, gilt eine noch günstigere Regelung.
Übrigens: Auch nichterwerbstätige Mütter gewinnen. Wenn Sie gleichzeitig mehrere Kinder unter zehn Jahren erziehen und daher nicht berufstätig sind, profitieren Sie trotzdem. Denn auch Ihr Rentenkonto wird aufgestockt. Das Gleiche gilt selbstverständlich entsprechend für Väter.


Die neue Hinterbliebenenrente: Umverteilung zu Gunsten der Mütter.

Mit der Rentenreform wurde auch das Hinterbliebenenrecht modernisiert. Die rein vom Verdienst des Mannes abgeleitete Witwenrente tritt zunehmend in den Hintergrund. Da die neue Rente die Kindererziehung besser bewertet und bei der Eigenvorsorge Kinderzulagen gewährt, haben Mütter gute Aussichten, ihre Altersversorgung in höherem Maße als früher eigenständig zu sichern.
Auch bei der Witwenrente werden Kinder künftig mit einem Zuschlag honoriert. Dagegen wird die Witwenrente für jüngere kinderlose Frauen von 60 % auf 55 % gesenkt.
Damit erhalten Frauen, die keine Kinder erzogen haben und durch Erwerbstätigkeit eine volle eigene Rente haben, in etwa 30 Jahren eine etwas geringere Witwenrente.
Wichtig: Das neue Hinterbliebenenrecht gilt ausschließlich für nach 2001 neu geschlossene Ehen sowie für bestehende, in denen beide Partner jünger als 40 Jahre alt sind. Das heißt, für die jetzigen Witwen und Witwer bleibt alles wie gehabt!



Quelle: T-Online und dpa

Seite Vorher