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Der Bundestag hat am 10. November
2000 ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, das am
1. Dezember 2000 den Bundesrat passiert
hat und in Kürze verkündet werden und in Kraft treten soll. Die Neuregelungen sollen für auf
Dauer angelegten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine sicherere rechtliche
Grundlage schaffen.
Durch das Rechtsinstitut einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ein Rechtsrahmen für das
Zusammenleben von zwei Personen gleichen Geschlechts geschaffen werden, der in ausgewählten
Bereichen an das für Ehegatten geltende Recht angelehnt ist.