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In jüngster Zeit sind vermehrt folgenschwere Angriffe von gefährlichen Hunden
(Kampfhunden) auf Menschen erfolgt. Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit sind
geboten.
Im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben die
in erster Linie zuständigen Länder mittlerweile die entsprechenden Regelungen erlassen.
Der Bund kann die länderrechtlichen Regelungen durch Inanspruchnahme seiner Kompetenzen
sinnvoll ergänzen. Der entsprechende, durch den Bundesrat zustimmungsbedürftige
Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren. Es
ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2000
abschließend im Bundesrat behandelt wird.
Das Verbringen gefährlicher Hunde in das Inland wird verboten.
Die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbotes für gefährliche Hunde werden erweitert.
Verstöße gegen bestimmte landesrechtliche Verbote werden mit Strafe bewehrt.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im
September diesen Jahres eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem
Bundesrat zugeleitet, in der Haltung und Zucht von Hunden geregelt werden sollen.