"Neugliederung und Vereinfachung"

Mieter in Deutschland sollen mehr Rechte bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat den
Bundestag passiert. Das "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts"
tritt am 1. September 2001 in Kraft.
Unterschiedliche Ansichten
Die Opposition kritisiert das neue Gesetz, da ungleichen Kündigungsfristen für
Mieter und Vermieter verfassungsrechtlich bedenklich seien. Ferner würden Investitionen im
Wohnungsbau behindert.
Das soll sich ändern
DM-Online stellt die geplanten Änderungen vor. Hier einige der wichtigsten:
Mieterhöhungen
Die Kappungsgrenze soll auf 20 Prozent gesenkt werden. Bisher durften Mieterhöhungen bis zu 30
Prozent innerhalb von drei Jahren vorgenommen werden.
Kündigungen
Die Maximalfrist wird für den Mieter auf drei Monate gesenkt.
Modernisierung
Mieter sollen mehr Aufwendungen geltend machen können; so beispielsweise energiesparende
Maßnahmen.
Mietrecht für Behinderte

Erstmals sind auch die Rechte von Behinderten ins Mietrecht aufgenommen worden. Bei
"berechtigtem Interesse" soll der Vermieter künftig bauliche Veränderungen auf eigene Kosten
durchführen.
Gleiches Recht für alle
Lebensgemeinschaften sollen künftig verheirateten Mietern gleichgestellt werden.
Dies gilt nicht nur für "wilde Ehen", sondern auch für homosexuelle Paare oder alte Menschen,
die sich gegenseitig in einer Hausgemeinschaft helfen. Das Recht, nach dem Tod des Mieters den
Mietvertrag fortzusetzen, wird auch auf andere Lebensgemeinschaften ausgedehnt.