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Die Zeitung hatte dagegen gemeldet, im Durchschnitt sollten die Gebühren für eine Kraftfahrzeugzulassung um fünf Prozent angehoben werden. Dadurch müssten Behinderte oder Autofahrer mit Sehschäden für die Erteilung ihrer Sonderfahrerlaubnisse mit doppelt oder gar dreifach höheren Gebühren rechnen. Gegen die angebliche Erhöhung der Gebühren für Sonderfahrerlaubnisse protestierte umgehend der Sozialverband Deutschland. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte, es gebe bereits jetzt Ausnahmen für Härtefälle von der Kostendeckungspflicht, und dies sei auch weiter möglich.
Treibende Kräfte hinter der vorbereiteten neuen Verordnung seien die Länder, die Einnahmeausfälle hätten, sagte Bodewig. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erläuterte, das Verwaltungskostengesetz schreibe vor, dass mit den Gebühren für behördliche Leistungen die Kosten mindestens gedeckt werden müssen. Zuletzt seien die fraglichen Gebühren 1994 angepasst worden. Die neue Verordnung muss der Bundesrat genehmigen.
Die Festlegung der tatsächlichen Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Zulassung eines Autos ist nach Angaben des Verkehrsministeriums Ländersache. In Hamburg kostet die Zulassung eines Autos 50 Mark, mit einem Wunsch- Kennzeichen 70 Mark. Die Ersterteilung eines Führerscheins kommt auf 85 Mark, ein Ersatzführerschein auf 47 Mark und die Umschreibung auf den Euro-Führerschein kostet 52 Mark.